Bundesregierung

Die Bundes­re­gie­rung

BauGB § 199

Die Bundes­regierung wird er­mächtigt, mit Zu­stimmung des Bundes­rates durch Rechts­ver­ordnung Vor­schriften über die An­wendung glei­cher Grund­sätze bei der Er­mittlung der Ver­kehrs­werte und bei der Ab­leitung der für die Wert­er­mittlung er­forder­lichen Daten ein­schließ­lich der Boden­richt­werte zu erlassen.


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