Oberer Gutachterausschuss

Der Obere Gutachterausschuss

BauGB § 198

Für den Ber­eich einer oder mehrerer höherer Ver­waltungs­behörden sind Obere Gut­achter­aus­schüsse oder Zentrale Ge­schäfts­stellen zu bilden, wenn in dem Bereich der höheren Ver­waltungs­behörde mehr als zwei Gut­achter­aus­schüsse gebildet sind…

Aufgaben:

  • über­regionale Aus­wertungen und Analysen des Grund­stücks­markt­geschehens erstellen
  • Ober­gutachten erstatten

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