Was ist der Stichtag

Was ist der Stichtag?

Immo­WertV § 3

Zu unter­schei­den ist zwischen dem Wert­er­mitt­lungs­stichtag und dem Qualitätsstichtag.

Der Wert­er­mitt­lungs­stich­tag ist der Zeit­punkt, auf den sich die Wert­er­mitt­lung bezieht.


Immo­WertV § 4

Der Qualitäts­stich­tag ist der Zeit­punkt, auf den sich der für die Wert­er­mitt­lung maß­geb­liche Grund­stücks­zustand be­zieht. Er ent­spricht dem Wert­er­mitt­lungs­sticht­ag, es sei denn, dass aus recht­lichen oder sons­tigen Gründen der Zu­stand des Grund­stücks zu einem anderen Zeit­punkt maß­gebend ist.
Neben dem Ent­wicklungs­zustand ist bei der Wert­ermitt­lung ins­besondere zu be­rück­sich­tigen, ob am Qualitäts­stich­tag eine ander­weitige Nutzung von Flächen ab­sehbar ist, Flächen auf Grund ihrer Vor­nutzung nur mit er­heblich über dem Übli­chen lie­genden Auf­wand einer bau­lichen oder sons­tigen Nutzung zu­ge­führt werden können, Flächen von städte­bau­lichen Miss­ständen oder er­heb­lichen städte­bau­lichen Funktions­ver­lusten be­troffen sind, Flächen einer dauer­haften öffent­lichen Zweck­be­stimmung unter­liegen, Flächen für bau­liche An­lagen zur Er­forschung, Ent­wicklung oder Nutzung von Er­neuer­baren Ener­gien bestimmt sind, Flächen zum Aus­gleich für Ein­griffe in Natur und Land­schaft genutzt werden oder ob sich auf Flächen ge­setz­lich ge­schützte Bio­tope befinden.


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