Was sind Grundstücksmerkmale

Was sind die Grundstücksmerkmale?

Immo­WertV § 4

Zu den Grund­stücksmerk­malen gehören ins­besondere der Ent­wick­lungs­zustand, die Art und das Maß der bau­lichen oder sons­tigen Nutzung, die wert­be­ein­flussenden Rechte und Be­las­tungen, der ab­gaben­recht­liche Zu­stand, die Lage­merk­male und die weiteren Merkmale.


Immo­WertV § 5

Entwick­lugs­zu­stand

Man unter­scheidet zwischen 4 Entwicklungszuständen:

  1. Flächen der Land- oder Forst­wirtschaft sind Flächen, die, ohne Bau­erwartungs­land, Roh­bauland oder bau­reifes Land zu sein, land- oder forst­wirtschaft­lich nutz­bar sind.
  2. Bau­erwartungs­land sind Flächen, die nach ihren weiteren Grund­stücks­merk­malen (§ 6), ins­besondere dem Stand der Bau­leit­planung und der sons­tigen städte­bau­lichen Ent­wicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung auf Grund konkreter Tat­sachen mit hin­reichender Sicher­heit erwarten lassen.
  3. Roh­bauland sind Flächen, die nach den §§ 30, 33 und 34 des Bau­gesetz­buchs für eine bau­liche Nutzung be­stimmt sind, deren Er­schließung aber noch nicht gesi­chert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bau­liche Nutzung un­zureichend ge­staltet sind.
  4. Bau­reifes Land sind Flächen, die nach öffen­t­­lich-rech­t­­li­chen Vor­schriften und den tat­säch­lichen Ge­ge­ben­heiten bau­lich nutzbar sind.

Immo­WertV § 6

Art und Maß der bau­lichen oder sons­tigen Nutzung

Art und Maß der bau­lichen oder sons­tigen Nutzung ergeben sich in der Regel aus den für die planungs­recht­liche Zu­lässig­keit von Vor­haben maß­geb­lichen §§ 30, 33 und 34 des Bau­gesetz­buchs und den sons­tigen Vor­schriften, die die Nutz­bar­keit be­treffen. Wird vom Maß der zu­lässigen Nutzung in der Um­gebung regel­mäßig ab­ge­wichen, ist die Nutzung maß­gebend, die im ge­wöhn­lichen Ge­schäfts­verkehr zugrunde gelegt wird.

wert­be­einflussende Rechte und Belastungen

Als wert­be­einflussende Rechte und Be­lastungen kommen ins­besondere Dienst­barkeiten, Nutzungs­rechte, Bau­lasten sowie wohnungs- und miet­rechtliche Bindungen in Betracht.

abgaben­recht­licher Zustand

Für den ab­gaben­recht­lichen Zu­stand des Grund­stücks ist die Pflicht zur Ent­richtung von nicht­steuerlichen Ab­gaben maßgebend.

Lage­merkmale

Lage­merk­male von Grund­stücken sind ins­besondere die Ver­kehrs­anbindung, die Nach­bar­schaft, die Wohn- und Geschäfts­lage sowie die Umwelteinflüsse.

weitere Merk­male

Weitere Merk­male sind ins­besondere die tatsäch­liche Nutzung, die Erträge, die Grund­stücks­größe, der Grund­stücks­zuschnitt und die Boden­be­schaffen­heit wie bei­spiels­weise Boden­güte, Eignung als Bau­grund oder schäd­liche Boden­ver­änderungen. Bei be­bauten Grund­stücken sind dies zu­sätzlich ins­besondere die Gebäude­art, die Bau­weise und Bau­gestal­tung, die Größe, Aus­stattung und Qualität, der bauliche Zustand, die ener­getischen Eigen­schaften, das Bau­jahr und die Restnutzungsdauer.

Die Rest­nutzungs­dauer ist die Zahl der Jahre, in denen die bau­lichen An­lagen bei ordnungs­gemäßer Be­wirtschaf­tung voraus­sichtlich noch wirtschaft­lich ge­nutzt werden können; durch­geführte Instand­setzungen oder Moder­nisierungen oder unter­lassene Instand­haltungen oder andere Gegeben­heiten können die Rest­nutzungs­dauer ver­längern oder ver­kürzen. Moder­nisierungen sind bei­spiels­weise Maß­nahmen, die eine wesent­liche Ver­besserung der Wohn- oder sons­tigen Nutzungs­verhält­nisse oder wesent­liche Ein­sparungen von Energie oder Wasser bewirken.


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