Brutto-Grundfläche

Brutto-Grund­fläche

SW-RL Nr. 4.1.1.4

Die Kosten­kenn­werte der NHK 2010 beziehen sich auf den Quadrat­meter Brutto-Grund­fläche (BGF). Die BGF ist die Summe der bezogen auf die jewei­lige Gebäu­deart markt­üb­lich nutz­baren Grund­flä­chen aller Grund­riss­ebenen eines Bauwerks.

In Anleh­nung an die DIN 277–1:2005–02 sind bei den Grund­flä­chen folgende Bereiche zu unterscheiden:

  • Bereich a: über­deckt und allseitig in voller Höhe umschlossen,
  • Bereich b: über­deckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen,
  • Bereich c: nicht überdeckt.

Für die Anwen­dung der NHK 2010 sind im Rahmen der Ermitt­lung der BGF nur die Grund­flä­chen der Bereiche a und b zu Grunde zu legen. Balkone, auch wenn sie über­deckt sind, sind dem Bereich c zuzu­ordnen (vgl. Abbil­dung 1).

Für die Ermitt­lung der BGF sind die äußeren Maße der Bauteile einschließ­lich Beklei­dung, z. B. Putz und Außen­schalen mehr­scha­liger Wand­kon­struk­tionen, in Höhe der Boden­be­lags­ober­kanten anzusetzen.

Nicht zur BGF gehören z. B. Flächen von Spitz­böden (vgl. Nummer 4.1.1.5 Absatz 3) und Kriech­kel­lern, Flächen, die ausschließ­lich der Wartung, Inspek­tion und Instand­set­zung von Baukon­struk­tionen und tech­ni­schen Anlagen dienen sowie Flächen unter konstruk­tiven Hohl­räumen, z. B. über abge­hängten Decken.

Entschei­dend für die Anre­chen­bar­keit der Grund­flä­chen in Dach­ge­schossen ist ihre Nutzbarkeit.


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