Liegenschaftszinssatz

Liegen­schafts­zins­satz

Immo­WertV § 14
Mit Liegen­schafts­zins­sätzen sollen die allge­meinen Wert­ver­hält­nisse auf dem Grund­stücks­markt erfasst werden, soweit diese nicht auf andere Weise zu berück­sich­tigen sind.
Die Liegen­schafts­zins­sätze sind die Zins­sätze, mit denen Verkehrs­werte von Grund­stü­cken je nach Grund­stücksart im Durch­schnitt markt­üb­lich verzinst werden. Sie sind auf der Grund­lage geeig­neter Kauf­preise und der ihnen entspre­chenden Rein­erträge für gleich­artig bebaute und genutzte Grund­stücke unter Berück­sich­ti­gung der Rest­nut­zungs­dauer der Gebäude nach den Grund­sätzen des Ertrags­wert­ver­fah­rens abzuleiten.
EW-RL Ziffer 7 Absatz 1

Die Erwar­tungen der Markt­teil­nehmer hinsicht­lich der Entwick­lung der allge­meinen Ertrags- und Wert­ver­hält­nisse auf dem Grund­stücks­markt werden mit dem Liegen­schafts­zins­satz erfasst. Die Verwen­dung des ange­mes­senen und nutzungs­ty­pi­schen Liegen­schafts­zins­satzes dient insbe­son­dere der Marktanpassung.


BauGB § 193 (5)

Der Gutach­ter­aus­schuss […] ermit­telt […] sons­tige zur Wertermittlung erfor­der­liche Daten. Zu den sons­tigen für die Wertermittlung erfor­der­li­chen Daten gehören insbesondere

  • Kapi­ta­li­sie­rungs­zins­sätze, mit denen die Verkehrs­werte von Grund­stü­cken im Durch­schnitt markt­üb­lich verzinst werden (Liegen­schafts­zins­sätze) […]

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