Gesamtnutzungsdauer

Gesamt­nut­zungs­dauer

SW-RL Nr. 4.3

Die anzu­set­zende Gesamt­nut­zungs­dauer ist eine Modell­größe. Anlage 3 enthält hierzu Orien­tie­rungs­werte, die die Gebäu­deart berücksichtigen.


SW-RL Anlage 3

Orien­tie­rungs­werte für die übliche Gesamt­nut­zungs­dauer bei ordnungs­ge­mäßer Instandhaltung:

Frei­ste­hende Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häuser, Doppel­häuser, Reihenhäuser

  • Stan­dard­stufe 1: 60 Jahre
  • Stan­dard­stufe 2: 65 Jahre
  • Stan­dard­stufe 3: 70 Jahre
  • Stan­dard­stufe 4: 75 Jahre
  • Stan­dard­stufe 5: 80 Jahre

Mehr­fa­mi­li­en­häuser

  • 70 Jahre +/-10

Immo­WertV § 23
Gesamt­nut­zungs­dauer ist die bei ordnungs­ge­mäßer Bewirt­schaf­tung übliche wirt­schaft­liche Nutzungs­dauer der bauli­chen Anlagen.

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