Was bedeutet Verkehrswert

Was bedeutet Verkehrswert?

BauGB § 194

Der Ver­kehrs­wert (Markt­wert) wird von Grund­stücken durch den Preis be­stimmt, der in dem Zeit­punkt, auf den sich die Er­mitt­lung be­zieht (Wert­er­mitt­lungs­stich­tag), im ge­wöhn­lichen Ge­schäfts­verkehr nach den recht­lichen Ge­ge­ben­heiten und tat­säch­lichen Eigen­schaf­ten, der sons­tigen Be­schaffen­heit und der Lage des Grund­stücks oder des sons­tigen Ge­gen­stands der Wert­er­mitt­lung ohne Rück­sicht auf un­gewöhn­liche oder per­sön­liche Ver­hält­nisse zu er­zielen wäre.


WertR2006 Nr. 1.5.5
(Die WertR2006 wurde durch die Sachwertrichtlinie (SW-RL), Ertragswertrichtlinie (EW-RL) und Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) größtenteils überarbeitet/ersetzt. Die Angaben in der WertR2006 haben nur noch bedingt Gültigkeit und sind mit besonderer Beachtung anzuwenden.)

Der Ver­kehrs­wert ist mit Hilfe ge­eigneter Ver­fahren zu ermitteln.


Weiter mit den Frauen und Männern vom Fach!

Partnerseite