Normalherstellungskosten NHK

Normal­her­stel­lungs­kosten

Immo­WertV § 22
Normal­her­stel­lungs­kosten sind die Kosten, die markt­üb­lich für die Neuerrich­tung einer entspre­chenden bauli­chen Anlage aufzu­wenden wären.
Mit diesen Kosten nicht erfasste einzelne Bauteile, Einrich­tungen oder sons­tige Vorrich­tungen sind durch Zu- oder Abschläge zu berück­sich­tigen, soweit dies dem gewöhn­li­chen Geschäfts­ver­kehr entspricht. Zu den Normal­her­stel­lungs­kosten gehören auch die übli­cher­weise entste­henden Bauneben­kosten, insbe­son­dere Kosten für Planung, Baudurch­füh­rung, behörd­liche Prüfungen und Geneh­mi­gungen. Ausnahms­weise können die Herstel­lungs­kosten der bauli­chen Anlagen nach den gewöhn­li­chen Herstel­lungs­kosten einzelner Bauleis­tungen (Einzel­kosten) ermit­telt werden.
Normal­her­stel­lungs­kosten sind in der Regel mit Hilfe geeig­neter Baupreis­in­dex­reihen an die Preis­ver­hält­nisse am Wert­ermitt­lungs­stichtag anzupassen.

SW-RL Nr. 4.1

Der Ermitt­lung der Herstel­lungs­kosten eines Gebäudes können zu Grunde gelegt werden:

  • vorrangig die Normal­her­stel­lungs­kosten 2010 (NHK 2010, siehe Anlage 1), das heißt die gewöhn­li­chen Herstel­lungs­kosten, die für die jewei­lige Gebäu­deart unter Berück­sich­ti­gung des Gebäu­de­stan­dards je Flächen­ein­heit angegeben
    sind

Die NHK 2010 enthalten neben den Kosten­kenn­werten weitere Angaben zu der jewei­ligen Gebäu­deart, wie Angaben zur Höhe der einge­rech­neten Bauneben­kosten, teil­weise Korrek­tur­fak­toren sowie teil­weise weiter­ge­hende Erläuterungen.

Die Kosten­kenn­werte der NHK 2010 sind in Euro/​m² Brutto-Grund­fläche (€/​m² BGF) ange­geben. In ihnen sind die Umsatz­steuer und die übli­chen Bauneben­kosten einge­rechnet. Sie sind bezogen auf den Kosten­stand des Jahres 2010 (Jahres­durch­schnitt).


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