Modernisierungen
SW-RL Anlage 4
- Dacherneuerung inklusive Verbesserung der Wärmedämmung [4]
- Modernisierung der Fenster und Außentüren [2]
- Modernisierung der Leitungssysteme (Strom, Gas, Wasser, Abwasser) [2]
- Modernisierung der Heizungsanlage [2]
- Wärmedämmung der Außenwände [4]
- Modernisierung von Bädern [2]
- Modernisierung des Innenausbaus, z. B. Decken, Fußböden, Treppen [2]
- Wesentliche Verbesserung der Grundrissgestaltung [2]
Je nach Zeitpunkt und Umfang der Moderniserungsmaßnahmen können bis zu 4 Punkte pro Modernisierungselement vergeben werden (siehe Werte in [eckigen Klammern]).
Liegen die Maßnahmen weiter zurück, ist zu prüfen, ob nicht ein geringerer als der maximale Tabellenwert anzusetzen ist. Sofern nicht modernisierte Bauelemente noch zeitgemäßen Ansprüchen genügen, sind entsprechende Punkte zu vergeben.
Entsprechend der jeweils ermittelten Gesamtpunktzahl ist der Modernisierungsgrad sachverständig zu ermitteln:
- 1 Punkt = nicht modernisiert
- 4 Punkte = kleine Modernisierungen im Rahmen der Instandhaltung
- 8 Punkte = mittlerer Modernisierungsgrad
- 13 Punkte = überwiegend modernisiert
- 18 Punkte = umfassend modernisiert
Aus dem ermittleten Modernisierungsgrad ergibt sich in Abhängigkeit des Gebäudealters eine modifizierte (verlängerte) Restnutzungsdauer.
Bei Gebäuden mit einer üblichen Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren ergibt sich die angepasste Restnutzungsdauer wie folgt:
WertR2006 Nr. 3.6.1.1.8
(Die WertR2006 wurde durch die Sachwertrichtlinie (SW-RL), Ertragswertrichtlinie (EW-RL) und Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) größtenteils überarbeitet/ersetzt. Die Angaben in der WertR2006 haben nur noch bedingt Gültigkeit und sind mit besonderer Beachtung anzuwenden.)