Modernisierungsmaßnahmen

Moder­ni­sie­rungen

SW-RL Anlage 4
Wesent­liche Elemente die im Rahmen der Ermitt­lung des Moder­ni­sie­rungs­grades betrachtet werden:
  • Dach­er­neue­rung inklu­sive Verbes­se­rung der Wärme­däm­mung [4]
  • Moder­ni­sie­rung der Fenster und Außen­türen [2]
  • Moder­ni­sie­rung der Leitungs­sys­teme (Strom, Gas, Wasser, Abwasser) [2]
  • Moder­ni­sie­rung der Heizungs­an­lage [2]
  • Wärme­däm­mung der Außen­wände [4]
  • Moder­ni­sie­rung von Bädern [2]
  • Moder­ni­sie­rung des Innen­aus­baus, z. B. Decken, Fußböden, Treppen [2]
  • Wesent­liche Verbes­se­rung der Grund­riss­ge­stal­tung [2]

Je nach Zeit­punkt und Umfang der Moder­nise­rungs­maß­nahmen können bis zu 4 Punkte pro Moder­ni­sie­rungs­ele­ment vergeben werden (siehe Werte in [eckigen Klammern]).

Liegen die Maßnahmen weiter zurück, ist zu prüfen, ob nicht ein gerin­gerer als der maxi­male Tabel­len­wert anzu­setzen ist. Sofern nicht moder­ni­sierte Bauele­mente noch zeit­ge­mäßen Ansprü­chen genügen, sind entspre­chende Punkte zu vergeben.

Entspre­chend der jeweils ermit­telten Gesamt­punkt­zahl ist der Moder­ni­sie­rungs­grad sach­ver­ständig zu ermitteln:

  • 1 Punkt = nicht modernisiert
  • 4 Punkte = kleine Moder­ni­sie­rungen im Rahmen der Instandhaltung
  • 8 Punkte = mitt­lerer Modernisierungsgrad
  • 13 Punkte = über­wie­gend modernisiert
  • 18 Punkte = umfas­send modernisiert

Aus dem ermitt­leten Moder­ni­sie­rungs­grad ergibt sich in Abhän­gig­keit des Gebäu­de­al­ters eine modi­fi­zierte (verlän­gerte) Restnutzungsdauer.

Bei Gebäuden mit einer übli­chen Gesamt­nut­zungs­dauer von 80 Jahren ergibt sich die ange­passte Rest­nut­zungs­dauer wie folgt:


WertR2006 Nr. 3.6.1.1.8
(Die WertR2006 wurde durch die Sachwertrichtlinie (SW-RL), Ertragswertrichtlinie (EW-RL) und Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) größtenteils überarbeitet/ersetzt. Die Angaben in der WertR2006 haben nur noch bedingt Gültigkeit und sind mit besonderer Beachtung anzuwenden.)

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