Organisation – wer macht was?
In Kapitel 4 erhalten Sie Informationen zu Personen und Einrichtungen, die im Umfeld der Grundstückswertermittlung tätig sind sowie eine kurze Übersicht über mögliche Kosten, die bei Beauftragung entstehen können.
Bundesregierung
Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Vorschriften über die Anwendung gleicher Grundsätze bei der Ermittlung der Verkehrswerte und bei der Ableitung der für die Wertermittlung…
Landesregierung
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Bildung und das Tätigwerden der Gutachterausschüsse und der Oberen Gutachterausschüsse, soweit in diesem Gesetzbuch nicht bereits geschehen, die Mitwirkung…
Oberer Gutachterausschuss
Für den Bereich einer oder mehrerer höherer Verwaltungsbehörden sind Obere Gutachterausschüsse oder Zentrale Geschäftsstellen zu bilden, wenn in dem Bereich der höheren Verwaltungsbehörde mehr …
Gutachterausschuss
Gutachterausschüsse sind selbständig und unabhängig, bestehen aus einem Vorsitzenden und ehrenamtlichen weiteren Gutachtern, sind in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren, dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung …
Sachverständige
Personen, die als Sachverständige tätig sind oder tätig werden wollen, sind auf Antrag durch die von den Landesregierungen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen für bestimmte Sachgebiete öffentlich zu bestellen, sofern …