Quasi gesetzliche Vorgaben
Gesetzliche Vorgaben im Sinne von echten Gesetzen, die die Grundstückswertermittlung definieren, existieren nicht.
Im Baugesetzbuch wird das Aufstellen von allgemein verbindlichen Rechtsverordnungen über den Ablauf der Wertermittlung bzw. die Ermittlung von Verkehrswerten geregelt:
BauGB § 199
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Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Vorschriften über die Anwendung gleicher Grundsätze bei der Ermittlung der Verkehrswerte und bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten einschließlich der Bodenrichtwerte zu erlassen.
Durch diese Ermächtigung wurde durch die Bundesregierung u. a. die Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV erlassen. Darin wird die Wertermittlung im Groben beschrieben.
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Einzelheiten werden in Richtlinien (die Empfehlungscharakter haben) geregelt:
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- Sachwertrichtlinie (SW-RL) –> Beschreibung des Sachwertverfahrens
- Ertragswertrichtlinie (EW-RL) –> Beschreibung des Ertragswertverfahrens
- Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) –> Beschreibung des Vergleichswertverfahrens
- Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL) –> Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung von Bodenrichtwerten
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