Bodenwert
ImmoWertV § 16
Der Wert des Bodens ist […] vorrangig im Vergleichswertverfahren zu ermitteln.
ImmoWertV § 21
Im Sachwertverfahren wird der Sachwert des Grundstücks aus dem Sachwert der nutzbaren baulichen Anlagen und […] dem Bodenwert ermittelt.
ImmoWertV § 17
Im Ertragswertverfahren […] wird der Ertragswert ermittelt aus dem Bodenwert und dem um den Betrag der angemessenen Verzinsung des
Bodenwerts verminderten und sodann kapitalisierten Reinertrag…
Bodenwerts verminderten und sodann kapitalisierten Reinertrag…
VW-RL Nr. 9
Bei der Bodenwertermittlung können neben oder an Stelle von Vergleichspreisen geeignete Bodenrichtwerte verwendet werden.
Steht keine ausreichende Anzahl von Vergleichspreisen oder stehen keine geeigneten Bodenrichtwerte zur Verfügung, kann der Bodenwert auch mit Hilfe deduktiver Verfahren oder in anderer geeigneter und nachvollziehbarer Weise ermittelt werden.
VW-RL Nr. 9.2
Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenwert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn das Grundstück unbebaut wäre.