Der Sachverständige
GewO § 36
öffentlich bestellter (und vereidigter) Sachverständiger
Personen, die als Sachverständige (…) tätig sind oder tätig werden wollen, sind auf Antrag durch die von den Landesregierungen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen für bestimmte Sachgebiete öffentlich zu bestellen, sofern für diese Sachgebiete ein Bedarf an Sachverständigenleistungen besteht, sie hierfür besondere Sachkunde nachweisen und keine Bedenken gegen ihre Eignung bestehen. Sie sind darauf zu vereidigen, daß sie ihre Sachverständigenaufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und ihre Gutachten entsprechend erstatten werden. Die öffentliche Bestellung kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden.
HwO § 91
Aufgabe der Handwerkskammer ist insbesondere, (…) Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern zu bestellen und zu vereidigen (…)
StGB § 132 a
Wer unbefugt (…) die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt (…) wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
SV-VO NRW § 1
staatlich anerkannter Sachverständiger
Die Bezeichnung „staatlich anerkannte Sachverständige“ oder „staatlich anerkannter Sachverständiger“ mit den Zusätzen „für die Prüfung der Standsicherheit“, „für die Prüfung des Brandschutzes“, „für Erd- und Grundbau“ und für „Schall- und Wärmeschutz“ darf nur führen, wer auf Grund dieser Verordnung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen oder die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen anerkannt oder diesen Personen gemäß § 4 gleichgestellt ist.
Sachverständige nach dieser Verordnung werden für folgende Fachbereiche staatlich anerkannt:
- Standsicherheit in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau,
- baulicher Brandschutz,
- Erd- und Grundbau,
- Schall- und Wärmeschutz.
Sachverständige finden:
Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS)
IHK – bundesweites Sachverständigenverzeichnis
Immobilienverband Deutschland IVD – Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.