Sachverständige

Der Sach­ver­stän­dige

GewO § 36

öffent­lich bestellter (und verei­digter) Sachverständiger

Personen, die als Sach­verstän­dige (…) tätig sind oder tätig werden wollen, sind auf Antrag durch die von den Landes­regierungen be­stimmten oder nach Landes­recht zu­ständigen Stellen für be­stimmte Sach­gebiete öffent­lich zu be­stellen, sofern für diese Sach­­ge­­bie­te ein Be­darf an Sach­ver­ständigen­leistungen besteht, sie hierfür beson­dere Sach­kunde nach­weisen und keine Bedenken gegen ihre Eignung bestehen. Sie sind darauf zu ver­eidigen, daß sie ihre Sach­ver­ständigen­auf­gaben un­ab­hängig, weisungs­frei, persön­lich, ge­wissen­haft und un­parteiisch er­füllen und ihre Gut­achten ent­sprechend er­statten werden. Die öffent­liche Be­stellung kann inhalt­lich be­schränkt, mit einer Be­fristung er­teilt und mit Auf­lagen ver­bunden werden.


HwO § 91

Auf­gabe der Hand­werks­kammer ist ins­be­sondere, (…) Sach­ver­stän­dige zur Erstat­tung von Gut­achten über Waren, Leis­tungen und Preise von Hand­werkern zu be­stellen und zu vereidigen (…)


StGB § 132 a

Wer unbe­fugt (…) die Be­zeichnung öffent­lich be­stellter Sach­ver­ständiger führt (…) wird mit Frei­heits­strafe bis zu einem Jahr oder mit Geld­strafe bestraft.


SV-VO NRW § 1

staat­lich aner­kannter Sachverständiger

Die Be­zeichnung „staat­lich aner­kannte Sach­ver­ständige“ oder „staat­lich aner­kannter Sach­ver­ständiger“ mit den Zu­sätzen „für die Prüfung der Stand­sicherheit“, „für die Prüfung des Brand­schutzes“, „für Erd- und Grund­bau“ und für „Schall- und Wärme­schutz“ darf nur führen, wer auf Grund dieser Ver­ordnung durch die Archi­tekten­kammer Nord­rhein-West­falen oder die Inge­nieur­­kammer-Bau Nord­rhein-West­falen an­erkannt oder diesen Personen gemäß § 4 gleich­gestellt ist.
Sach­ver­ständige nach dieser Ver­ordnung werden für folgende Fach­bereiche staat­lich anerkannt:

  1. Stand­sicherheit in den Fach­richtungen Massiv­bau, Metall­bau und Holzbau,
  2. bau­licher Brandschutz,
  3. Erd- und Grundbau,
  4. Schall- und Wärmeschutz.

Sach­ver­stän­dige finden:

Bundes­ver­band öffent­lich bestellter und verei­digter sowie quali­fi­zierter Sach­ver­stän­diger e.V. (BVS)
IHK – bundes­weites Sachverständigenverzeichnis
Immo­bi­li­en­ver­band Deutsch­land IVD – Bundes­ver­band der Immo­bi­li­en­be­rater, Makler, Verwalter und Sach­ver­stän­digen e.V.


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